Kauf oder Verkauf einer Immobilie
Vertragsprüfung bei Immobilienkäufen
Der Verkauf oder Kauf einer Immobilie – sei es eine Eigentumswohnung, ein Haus oder ein Grundstück – bringt viele Fragen mit sich, die bereits vor Vertragsabschluss geklärt werden sollten. Viele Mandanten kommen erst nach der notariellen Beurkundung zu uns, da Rechtsprobleme aufgetreten sind, die sich durch eine anwaltliche Betreuung vor und während des Kaufvertragsprozesses hätten vermeiden lassen.
Vor einem Immobilienerwerb sollten rechtlichen Risiken und Fragen geklärt werden. Hierzu gehört neben der Prüfung des Immobilienkaufvertrages die Prüfung aller vertragsrelevanter Unterlagen (wie z.B. die Teilungserklärung, den Grundbuchauszug, Beschlussfassungen, Mietverträge).
Insbesondere bei dem Erwerb einer Neubauwohnung gestaltet sich der Kaufvertrag (der sog. Bauträgervertrag) als sehr komplex. Von maßgeblicher Bedeutung sind hier die Bedeutung der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), die Baubeschreibung, werkvertragliche Regelungen etc..
Diese Themen erläutern wir Ihnen im Vorfeld eines Vertragsabschlusses mit einem Bauträger und beraten und unterstützen Sie kompetent vor der notariellen Beurkundung.
Gewerbliches und privates Mietrecht
Innerhalb eines Vertragsverhältnisses zwischen dem Vermieter und dem Mieter treten leider immer wieder auf beiden Seiten Probleme auf. Rechtliche Streitigkeiten können sich sowohl bei gewerblichen als auch bei privaten Mietverträgen ergeben. Wir vertreten und beraten sowohl Vermieter als auch Mieter und
- helfen, mietrechtliche Rechtsprobleme frühzeitig zu erkennen,
- übernehmen die Prüfung und Gestaltung von gewerblichen und privaten Mietverträgen, das Entwerfen und Überprüfen von Mieterhöhungsvorlagen und Betriebskostenabrechnungen,
- vertreten Sie bei der Durchsetzung und Abwehr mietrechtlicher Ansprüche und
- stehen Ihnen bei allen darüber hinausgehenden mietrechtlichen Problemen anwaltlich zur Seite.
Da Frau Rechtsanwältin Weiße selbst in einem Wohnungsunternehmen gearbeitet hat, kennt sie insbesondere die Probleme der Vermieter aus der Praxis. Gerne bieten wir Ihnen zur Optimierung der rechtlichen Abläufe in Ihrem Unternehmen Inhouse-Schulungen an.
Vertrag zwischen Mieter und Vermieter
Klärung von Ansprüchen aus dem Maklervertrag
Maklerrecht
Das Bürgerliche Gesetzbuch enthält nur wenige Regelungen zum Maklerrecht, so dass Rechtsprobleme oft unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung zu lösen sind. Ein wichtiger und in der Praxis oft vorkommender Streitpunkt zwischen dem Makler und dem Kunden bezieht sich auf die Frage der (Mit-) Ursächlichkeit der Maklerleistung.
Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Maklercourtage oder den Provisionsvereinbarungen prüfen wir den konkreten Sachverhalt und vertreten sowohl Makler als auch Kunden gerichtlich und außergerichtlich, um geltend gemachte Ansprüche aus dem Maklervertrag durchzusetzen oder abzuwehren.
Auch beraten wir Makler bereits im Vorfeld eines Maklervertrages und helfen bei der Gestaltung der Maklerverträge.
Privates Baurecht
Die Errichtung oder der Umbau einer Immobilie, die Sanierung von Wohn- und Gewerbeobjekten oder bereits die Planung eines Bauvorhabens ziehen oft erhebliche rechtliche Probleme nach sich. Daraus können sich Streitigkeiten zwischen dem Architekten / dem ausführenden Bauunternehmen und dem Bauherren ergeben, die oftmals in einem langwierigen Klageverfahren über Baumängel, Werklohnforderungen und Schadensersatzansprüche enden.
Bereits vor Beginn eines Bauvorhabens sollten deshalb die zugrunde liegenden Verträge umfassend ausgearbeitet werden, um spätere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Unsere Anwälte entwerfen und prüfen für Sie die entsprechenden Verträge, unterstützen Sie bei außerprozessualen und gerichtlichen Rechtsstreitigkeiten.
Auch empfehlen wir Ihnen kompetente Sachverständige, die Ihnen bereits außergerichtlich eine gutachterliche Beurteilung über den bautechnischen Zustand geben und so die Erfolgsaussichten eines anstehenden Klageverfahrens aus fachlicher Sicht
Rechtliche Begleitung bei Bauvorhaben
Kauf oder Verkauf eines Grundstücks
Grundstücksrecht
Der Erwerb oder der Verkauf eines Grundstückes wirft viele Rechtsfragen auf, die bereits vor der notariellen Beurkundung des Grundstückskaufvertrages zu klären sind. Aber auch der Eigentümer eines Grundstückes ist oftmals Rechtsproblemen ausgesetzt, wenn es z. B. um die dinglichen Rechte an seinem Grundstück wie das Erbbaurecht, die Grundschuld, den Nießbrauch oder die Rentenschuld geht.
Wir beraten Sie bereits vor dem Abschluss eines Grundstückskaufvertrages und entwerfen sowie prüfen für Sie Grundstückskaufverträge. Darüber hinaus beraten wir Sie in allen grundstücksrechtlichen Angelegenheiten und übernehmen Ihre außergerichtliche und prozessuale Vertretung, soweit im Zusammenhang mit dem Eigentum an Ihrem Grundstück Rechtsstreitigkeiten auftreten.
WEG-Recht
Im Zusammenhang mit dem Eigentum an einer Wohnung sind viele rechtliche Aspekte zu beachten, so dass leider immer wieder Rechtsprobleme und Streitigkeiten zwischen dem Hausverwalter und der Wohnungseigentümergemeinschaft, den Eigentümern untereinander oder zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft und Dritten auftreten.
Wir helfen Ihnen bei der Vorbereitung und Durchführung Ihrer Eigentümerversammlung, beraten Sie bei allen wohnungseigentumsrechtlichen Fragestellungen, prüfen Eigentümerbeschlüsse auf ihre Rechtswirksamkeit und vertreten Sie selbstverständlich vor Gericht, wenn sich ein gerichtlicher Rechtsstreit nicht mehr vermeiden lässt.
Hilfe bei der Eigentümerversammlung
Prüfung zivilrechtlicher Verträge und Vertragsmanagement
Vertragsrecht
Gerade Wohnungsunternehmen schließen zur Bewirtschaftung ihrer Objekte Verträge wie u. a. Dienstleistungsverträge, Hausverwalterverträge, Verträge mit Versorgungsunternehmen und Bauunternehmen ab. Oftmals ergeben sich bereits im Vorfeld Fragen über die Gestaltung derartiger Verträge, vielfach resultieren aber auch Rechtsstreitigkeiten aus solchen Vertragsverhältnissen aller Art.
Unsere Kanzlei entwirft und prüft für Sie zivilrechtliche Verträge, unterstützt Unternehmen bei der Optimierung ihres Vertragsmanagements, vertritt Sie in vertragsrechtlichen Streitigkeiten gerichtlich und außergerichtlich und hilft Ihnen bei der Abwehr von Vertragsansprüchen.
Genossenschaftsrecht
Oft wird verkannt, dass der Nutzer einer Genossenschaftswohnung weitaus mehr Rechte und Pflichten als der Mieter eines „reinen“ Mietvertrages besitzt. So ist der Bewohner einer Genossenschaftswohnung gleichzeitig Mitglied in der Wohnungsgenossenschaft und unterliegt somit genossenschaftsrechtlichen Pflichten wie insbesondere der genossenschaftlichen Treuepflicht. Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass das Mitglied auf Rechte zu verzichten hat, die ihm formal aus dem genossenschaftlichen Dauernutzungsvertrag – und somit auch dem Mieter eines „reinen“ Wohnraumietvertrages – zustehen.
Rechtsanwältin Weiße steht Ihnen aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit als Justiziarin in einer Wohnungsgenossenschaft als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung, soweit Rechtsprobleme innerhalb des genossenschaftlichen Dauernutzungsvertrages und Fragen rund um das Genossenschaftsrecht ( z.B. die Mitgliedschaft, Satzungsangelegenheiten oder organschaftliche Fragestellungen betreffend) auftreten.
Rechte und Pflichten bei Nutzung einer Genossenschaftswohnung
Weitere Rechtsgebiete
Weitere Rechtsgebiete
Auch außerhalb des Immobilienrechts stehen wir Ihnen jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung und arbeiten im Einzelfall mit Anwaltskollegen zusammen, die uns aufgrund ihrer Fachkompetenz unterstützen.
Gerne beraten und vertreten wir Sie daher auch auf folgenden Rechtsgebieten:
- Familienrecht
- Gesellschaftsrecht
- Verkehrsrecht (OWi-Verfahren und zivilrechtliche Verfahren)
Frau Rechtsanwältin Weiße ist selbst passionierte Reiterin und beschäftigt sich daher intensiv mit dem
Ihre juristische Leidenschaft ist daher neben dem Immobilienrecht das Pferderecht, so dass Ihnen auch hier eine kompetente Ansprechpartnerin zur Seite steht.